Airbnb: Anbieter in Berlin müssen Rechtslage beachten
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Seit 2018 brauchen Wohnungsanbieter in Berlin, die kurzzeitig ein Zimmer untervermieten wollen, eine Registriernummer vom zuständigen Bezirk. Häufig wird dies aber nicht beachtet. Airbnb will deshalb künftig alle Anbieter verpflichten, diese Nummer im eigenen Angebot sichtbar zu machen. Die Regelung soll ab 1. März 2023 gelten. Tageskarte