Airbnb muss der Stadt München keine Daten weitergeben
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Nach mehr als acht Wochen Vermietung im Jahr gilt eine private Wohnung in München als zweckentfremdet. Daher hatte die Stadt Airbnb aufgefordert, die Daten der betroffenen Vermieter herauszugeben, um die Ordnungswidrigkeit verfolgen zu können. Dagegen hatte das Portal geklagt und bekam Recht im Streit vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Tageskarte