Ausgangsverbot für Gruppen in Freiburg
Bis 3. April gilt in Freiburg ein Betretungsverbot für öffentliche Orte. Konkret heißt das, man darf sich allein im Freien aufhalten, zu zweit oder mit Personen, die im eigenen Haushalt leben, außerdem zur Arbeit oder zum Arzt und zum Einkaufen. Süddeutsche