Wie die Frankfurter Rundschau berichtet, geht dies aus einem gerichtlichen Vergleich hervor, den beide Parteien geschlossen haben. Das Arbeitsverhältnis besteht damit unverändert fort. Zuvor hatte ein Hausverbot die Beschäftigte auch an der Ausübung ihres Betriebsratsamts gehindert.
Warum die Kündigung überhaupt ausgesprochen wurde, ist weiterhin nicht öffentlich bekannt. Die Betriebsgesellschaft will sich auf Nachfrage weder zu den Gründen, nicht zu dem Kurswechsel und auch nicht zur Bewertung ihres bisherigen Vorgehens äußern. Eine Entschuldigung gegenüber der Mitarbeiterin erfolgte offenbar ebenfalls nicht.
