Soforthilfe in Baden-Württemberg ohne Vermögensprüfung
Bei den Zuschüssen der Landesregierung für Kleinunternehmen und Solo-Selbstständige spielt das Privatvermögen ab sofort keine Rolle mehr. Die Antragsteller müssen nur nachweisen, dass die laufenden betrieblichen Einnahmen nicht ausreichen, um die betrieblichen Kosten des Unternehmens zu finanzieren, heißt es. Echo24