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1. April 2020 | 07:00 Uhr
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Soforthilfe in Baden-Württemberg ohne Vermögensprüfung

Bei den Zuschüssen der Landesregierung für Kleinunternehmen und Solo-Selbstständige spielt das Privatvermögen ab sofort keine Rolle mehr. Die Antragsteller müssen nur nachweisen, dass die laufenden betrieblichen Einnahmen nicht ausreichen, um die betrieblichen Kosten des Unternehmens zu finanzieren, heißt es. Echo24

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