Verwaltungsgerichtshof Mannheim bestätigt Freiburger Betten
Verwaltungsgerichtshof Mannheim bestätigt Freiburger Bettensteuer: Die obersten Verwaltungsrichter Baden-Württembergs wiesen die Klage von Astrid und Bertram Späth gegen die seit 2014 geltende fünfprozentige Steuer ab. Der Dehoga befürchtet, dass nach dem Urteil weitere Städte die Abgabe einführen könnten. AHGZ