Verwaltungsgerichtshof Mannheim bestätigt Freiburger Betten
Verwaltungsgerichtshof Mannheim bestätigt Freiburger Bettensteuer: Die obersten Verwaltungsrichter Baden-Württembergs wiesen die Klage von Astrid und Bertram Späth gegen die seit 2014 geltende fünfprozentige Steuer ab. Der Dehoga befürchtet, dass nach dem Urteil weitere Städte die Abgabe einführen könnten.