Bei Wellness-Leistungen sind Haftungsrisiken zu beachten
Be ambitious and lead the change!
BEAM ist mehr als ein Summit – es ist eine Bewegung. Eine internationale Netzwerk-Plattform für den interdisziplinären Austausch neuer Ideen und visionären Projekten mit Vordenkern und Fachleuten aus dem Wertschöpfungskreislauf der Hospitality. Tickets jetzt sichern!
Der Versicherungsexperte und Sachverständige Alexander Fritz rät beim Angebot von Wellness-Leistungen darauf zu achten, dass die Betriebshaftpflichtversicherung Risiken der Behandlung abdeckt. Erfolgen die Anwendungen durch eigenes Fachpersonal, müssen die Deckungssummen ausreichend hoch sein. Kommen Dienstleister zum Einsatz, muss geprüft werden, dass sie eine eigene Betriebshaftpflichtversicherung für ihre Arbeit abgeschlossen haben. Tophotel