Dehoga erklärt neue Richtlinien zur Kurzarbeit
Die Bundesagentur für Arbeit hat neue Richtlinien für den Bezug von Kurzarbeitergeld veröffentlicht. Unter anderem sind Arbeitgeber nun verpflichtet, "nicht verplanten Urlaub zur Vermeidung der Kurzarbeit einzubringen". Zudem besteht ein Anspruch für Arbeitsausfälle an Sonn- und Feiertagen nur dann, wenn Personal nachweislich gearbeitet hätte. Insgesamt fordere die BA mehr Nachweise aufgrund von Betrugsversuchen. Tophotel