Dehoga erklärt wichtige Ausnahmeregelung für Ü III
Die Betriebsaufspaltung in eine Besitz- und Betreibergesellschaft kommt im Gastgewerbe häufig vor. Der Dehoga konnte nun eine für viele Unternehmen der Branche wichtige Ausnahmeregelung der Überbrückungshilfe III mit dem Ministerium klären. Es geht darum, dass verbundene Unternehmen Pachtkosten als Fixkosten dann ansetzen dürfen, wenn der Verpächter eine natürliche Person ist. Tageskarte