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2. April 2021 | 07:00 Uhr
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Mailen

Faktencheck zum Digitalisierungszuschuss

"Den meisten Kunden ist nicht klar, dass die Zuschüsse zusätzlich zu Überbrückungshilfen beantragt werden können", sagt Gerassimos Miaris. Und wer Anspruch auf Ü III hat, dem steht immer auch der Digitalisierungszuschuss zu. Beides werde gemeinsam beantragt, so der Wirtschaftsprüfer. Es gelte in der Lockdown-Zeit "digitale Produkte" anzuschaffen, bevor die Umsätze nach Öffnung wieder anziehen. Tophotel

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