21. Oktober 2026 | 15:32 Uhr
Hotelgast muss für teuren Sprinklerschaden haften
Hotels müssen Sprinklerköpfe nicht mit Warnhinweisen gegen unsachgemäße Nutzung sichern. Das entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf. Ein Gast hatte einen Kleiderbügel an einem Sprinkler befestigt und dadurch einen Wasserschaden verursacht. Das Gericht wertete sein Verhalten als grob fahrlässig. Die Gebäudeversicherung kann den Gast in Regress nehmen. Der Streitwert liegt bei rund 150.000 Euro.Legal Tribune Online