Stundung von Beiträgen zur Sozialversicherung weiter möglich
Laut Dehoga Bundesverband können die Beiträge zur Sozialversicherung für die Monate Februar bis April des laufenden Jahres gestundet werden. Der Dehoga bezieht sich dabei auf ein Schreiben des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die Regelung gilt für Arbeitgeber, die pandemiebedingte ernsthafte Liquiditätsprobleme haben. Die Stundung kann im vereinfachten Verfahren, wie es bereits 2021 angewendet wurde, erfolgen. AHGZ, GKV (PDF)