Tägliche News für die Hotellerie

5. September 2021 | 19:45 Uhr
Teilen
Mailen

Was das 2G-Modell arbeitsrechtlich bedeutet

Anzeige

Küchen-Logistik meets Beach-BBQ

Erleben Sie am 02.07. bei der Hupfer Hotel-Expo in Coesfeld innovative Lösungen für effizientere Prozesse, Insight-Talks zu den Herausforderungen der Branche und ein exklusives Beach-BBQ mit reichlich Networking! Jetzt informieren und kostenlos anmelden.

Das 2G-Modell wird in Hamburg bereits umgesetzt und soll Gastgebern mehr Freiheiten geben. Doch Zutritt nur für Geimpfte und Genesene birgt arbeitsrechtlich Fallstricke, denn 2G gilt in der Folge nicht nur für Gäste, sondern auch für das Personal, weiß Karsten Kahlau, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Wer weder geimpft noch genesen ist, muss in anderen Bereichen eingesetzt werden. Wenn dies auf Dauer nicht möglich ist, kann es zur Kündigung kommen. Hogapage

Anzeige