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5. September 2021 | 19:45 Uhr
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Was das 2G-Modell arbeitsrechtlich bedeutet

Das 2G-Modell wird in Hamburg bereits umgesetzt und soll Gastgebern mehr Freiheiten geben. Doch Zutritt nur für Geimpfte und Genesene birgt arbeitsrechtlich Fallstricke, denn 2G gilt in der Folge nicht nur für Gäste, sondern auch für das Personal, weiß Karsten Kahlau, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Wer weder geimpft noch genesen ist, muss in anderen Bereichen eingesetzt werden. Wenn dies auf Dauer nicht möglich ist, kann es zur Kündigung kommen. Hogapage

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