BGH erlaubt Bewertungsportalen das Aussortieren mit KI
14. Januar 2020, 21:38 Uhr
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Bewertungsportale in eine von ihnen angegebene Durchschnittsnote nicht alle abgegebenen Bewertungen einbeziehen müssen. Im Fall von Yelp beurteilt ein Algorithmus die Echtheit und Relevanz von Bewertungen und lässt auch welche weg. Das Urteil dürfte auch für Portale der Touristik interessant sein.
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