Gericht besteht auf Offenlegung von Hygienkontrollen
Verbraucher haben einen Rechtsanspruch auf die Ergebnisse von Hygienekontrollen, entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg. Damit gibt es erstmals eine höchstrichterliche Entscheidung in der Auseinandersetzung über die Auskunftsplattform. Nun kann jeder Kunde über das Internetportal FragDenStaat die amtlichen Ergebnisse solcher Prüfungen von Lebensmittel- und Gastronomiebetrieben erfragen. Hogapage