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13. Januar 2020 | 07:00 Uhr
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Mailen

Gericht besteht auf Offenlegung von Hygienkontrollen

Verbraucher haben einen Rechtsanspruch auf die Ergebnisse von Hygienekontrollen, entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg. Damit gibt es erstmals eine höchstrichterliche Entscheidung in der Auseinandersetzung über die Auskunftsplattform. Nun kann jeder Kunde über das Internetportal FragDenStaat die amtlichen Ergebnisse solcher Prüfungen von Lebensmittel- und Gastronomiebetrieben erfragen. Hogapage

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