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16. Dezember 2019 | 07:00 Uhr
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Mailen

Amtszeitverlängerung von Dehoga-Haumann war rechtens

Mehrere Hoteliers hatten gegen die vorzeitige Amtszeitverlängerung des Präsidenten des Dehoga Rheinland-Pfalz, Gereon Haumann, bis 2029 geklagt. Das Landgericht Bad Kreuznach entschied gestern jedoch, dass die Beschlüsse zwar gegen die Satzung verstoßen hätten, weil sie jedoch von einer Mehrheit von zwei Dritteln beschlossen worden seien, würden sie als "satzungsbrechende Beschlüsse" gelten. Die Richter werteten dies nicht als vorzeitige Amtszeitverlängerung, sondern eine vorzeitige Wahl. SWR

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