Antragsfrist für Überbrückungshilfe III Plus endet

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Dietmar Dahmen: Reiten Sie den Hai des Wandels
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Am 31. März endet die Frist für Erst- und Änderungsanträge der Überbrückungshilfe III Plus zum Förderzeitraum Juli bis Dezember. Änderungsanträge für die Ü-IV können jetzt gestellt werden. Das ist aber nur möglich, wenn der Erstantrag bereits bewilligt wurde. Dazu hat das Wirtschaftsministerium eine Sonderseite erstellt. Wirtschaftsministerium