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20. März 2026 | 07:00 Uhr
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Bayern führt Registrierungspflicht für Airbnb-Vermieter ein

Wer in Bayern seine Wohnung bei Airbnb oder vergleichbaren Plattformen anbieten möchte, muss sich registrieren. Diese Pflicht gilt bereits ab dem 1. April dieses Jahres. Die zugewiesene Registrierungsnummer müssen Anbieter auf der Plattform angeben. Bayern hat als erstes Bundesland die Umsetzung einer entsprechenden EU-Verordnung verabschiedet. "Wir unterstützen unsere Kommunen, wenn sie Kurzzeitvermietungen über Online-Plattformen besser in den Griff bekommen wollen", so Bauminister Christian Bernreiter. Upday