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2. März 2022 | 21:35 Uhr
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Mailen

Bundesgerichtshof: Saalmiete wird trotz Corona-Absage fällig

Eine Hochzeitsfeier konnte wegen behördlicher Anordnung nicht stattfinden und das Paar forderte die Saalmiete von 2.600 Euro zurück. Der Bundesgerichtshof wies jetzt die Klage ab, weil es trotz Corona "nicht unmöglich war, den Klägern den Gebrauch der Mietsache entsprechend dem vereinbarten Mietzweck zu gewähren". Der Vermieter hatte eine Reihe von Ausweichterminen auch für 2021 angeboten. Laut BGH wäre eine Verlegung der Feier zumutbar gewesen. Zeit