EU erhöht die Corona-Beihilfegrenzen deutlich
Die EU hat die Grenze für Kleinbeihilfen von 800.000 Euro plus der nicht durch die EU genehmigungspflichtige De-minimis-Beihilfe in Höhe von 200.000 Euro jetzt auf insgesamt zwei Millionen Euro erhöht. Bei den Fixkosten steigt die Grenze von drei auf zehn Millionen Euro. Infolgedessen müssen in Deutschland die Regeln der November- und Dezemberhilfen sowie der Überbrückungshilfe III angepasst werden. Tageskarte