Finanzämter sollen Steuerstundungen verlängern
Das Bundesfinanzministerium hat angeordnet, dass "nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffenen Steuerpflichtige" bis Ende Januar 2022 Anträge auf Stundung der bis dahin fälligen Steuern stellen können. Die Stundungen seien maximal bis Ende März zu gewähren. Darüber hinaus seien Anschlussstundungen für diese Steuern bis Ende Juni 2022 möglich, wenn eine Ratenzahlung vereinbart werde, heißt es. FAZ