Finanzkontrolle Schwarzarbeit mit weitreichenden Befugnissen
Seit Januar 2026 verfügt die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) über deutlich erweiterte Ermittlungs- und Zugriffsrechte. Unternehmen müssen umfassende digitale Daten bereitstellen und mit häufigeren Kontrollen rechnen. Die FKS kann nun selbst strafrechtlich ermitteln und Daten aus Cloud‑Systemen, Zeiterfassung und Buchhaltung auswerten. FKS darf zudem Identitäten feststellen, Fingerabdrücke nehmen und digitale Unternehmenssysteme live prüfen. LTO