Gericht weist Klagen gegen Betriebsschließungsversicherer ab
Gastronomen hatten sich bei der Allianz, der Helvetia und der Haftpflichtkasse gegen Betriebsschließungen versichert und die Unternehmen wegen Nichtzahlung verklagt. Doch das Münchner Landgericht wies die Klagen ab, weil Covid-19 in der Liste der Krankheiten in den Versicherungsbedingungen nicht aufgeführt war. Die 12. Münchner Zivilkammer hatte zuvor die Allianz wegen deren Versicherungsbedingungen kritisiert. In Düsseldorf bekam ein Wirt jedoch gegen die Zurich Versicherung Recht. Tophotel