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22. Juli 2014 | 13:54 Uhr
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Hotelier muss nicht für illegales Filesharing über sein W-

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Dietmar Dahmen: Reiten Sie den Hai des Wandels

Visionär und Top-Speaker Dietmar Dahmen inspiriert mit radikaler Kundenzentrierung und Transformation. Entdecken Sie, wie Hotels den „Hai des Wandels“ sicher reiten. Live beim QR REDEBEDARF „NextGuest: data. travel. future.“ am 23. Oktober 2025 in Frankfurt – kostenfrei für Hoteliers! Information & Anmeldung  

Hotelier muss nicht für illegales Filesharing über sein W-Lan haften: Das Amtsgericht Koblenz hat die Klage gegen einen Hotelbesitzer abgewiesen. Er war auf Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten verklagt worden, nachdem ein Gast über das Hotelnetzwerk einen urheberrechtlich geschützten Film zum Tausch angeboten hatte. tophotel.de

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