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22. Juli 2014 | 13:54 Uhr
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Hotelier muss nicht für illegales Filesharing über sein W-

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ETL ADHOGA

Cash war gestern?

In Folge #118 von „ETL ADHOGA informiert“ spricht Erich Nagl mit Steuerberater Sebastian Schmidt über aktuelle Pflichten zur Kassenführung, Kartenzahlung & Co. – kompakt, praxisnah und relevant für die Hotellerie! 

Hotelier muss nicht für illegales Filesharing über sein W-Lan haften: Das Amtsgericht Koblenz hat die Klage gegen einen Hotelbesitzer abgewiesen. Er war auf Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten verklagt worden, nachdem ein Gast über das Hotelnetzwerk einen urheberrechtlich geschützten Film zum Tausch angeboten hatte. tophotel.de

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