Hotels dürfen Zuschläge nicht nach der Buchung erheben

Hoteliers, die die hohen Energiekosten durch einen Zuschlag an die Kunden weitergeben wollen, dürfen diesen nicht erst beim Check-out zum Übernachtungspreis addieren, sagt Karolina Wojtal, Juristin beim Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland. Gästen müsse vor Abschluss der Buchung der Endpreis für das Zimmer genannt werden. Eine Energiepauschale dürfe nicht im Kleingedruckten der AGB versteckt werden. Rechtliche Grundlage sei die Preisangabenverordnung der EU. (Abo)