Mögliche Gema-Rückerstattungen fürs Gastgewerbe
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Nach einem Rechtsstreit zwischen der Gema und verschiedenen Verbänden, darunter der Dehoga, gibt es eine Neuregelung für den Tarif für Fernsehsendungen, der viele Betriebe im Gastgewerbe entlasten kann. Die Unternehmen müssen dafür selbst aktiv werden. Das Procedere wird beschrieben auf der Homepage der Gema, berichtet die Tageskarte.