Per se kein kostenloses Storno bei geschäftlichen Buchungen
Im Gegensatz zu touristischen Hotelbuchungen, für die von einem beidseitigen Recht auf kostenfreie Stornierung auszugehen sei, könnten die Hotels bei geschäftlichen Buchungen auf die Zahlung der vereinbarten Übernachtungskosten, abzüglich der ersparten Aufwendungen, bestehen. Das ist die Rechtsauffassung des IHA, erklärt deren Hauptgeschäftsführer Markus Luthe. AHGZ