Satzung zur Dortmunder Kulturförderabgabe ist rechtswidrig:
Satzung zur Dortmunder Kulturförderabgabe ist rechtswidrig: Hoteliers in Nordrhein-Westfalen müssen nicht darlegen, ob die Übernachtungen ihrer Gäste beruflich oder privat bedingt sind, sagt das Bundesverwaltungsgericht. Die Stadtverwaltung kündigte umgehend an, die Steuer zu reformieren – und auf 7,5 Prozent zu erhöhen. Auch in Köln wird die Satzung nun geprüft, bereits gezahlte Abgaben will die Domstadt zurückerstatten. , (Dortmund-Erhöhung)