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Tourismusverbände kritisieren Kürzung der Westbalkanregelung

Die Bundesregierung halbiert das Kontingent der Westbalkanregelung von 50.000 auf 25.000 Arbeitskräfte pro Jahr. Der Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW) und der Dehoga sehen darin eine Belastung für die Personalgewinnung. Sie warnen vor zusätzlichen Hürden für Hotels, Restaurants, Campingplätze, Freizeitbetriebe und Busunternehmen.

Das Bundeskabinett hat die Zahl der über die Westbalkanregelung möglichen Arbeitskräfte von 50.000 auf 25.000 pro Jahr halbiert. Die Regelung ermöglicht Menschen aus den Westbalkanstaaten Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien die Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland, wenn ein Arbeitsplatzangebot vorliegt und die Bundesagentur für Arbeit zustimmt.

Westbalkanregelung sichert Personal für viele Tourismusbetriebe

Nach Ansicht des BTW und des Dehoga ist die Westbalkanregelung ein wichtiger Baustein zur Sicherung von Personal in tourismusnahen Branchen. Davon profitieren nach Angaben der Verbände Hotels, Restaurants, Campingplätze, Freizeitbetriebe und Busunternehmen. Besonders kleinere und mittlere Unternehmen seien auf diesen Weg angewiesen, um offene Stellen zu besetzen.

Die Verbände verweisen darauf, dass die Regelung ein konkretes Arbeitsplatzangebot voraussetzt. Zudem prüft die Bundesagentur für Arbeit die Beschäftigungsbedingungen. Dadurch würden nur Arbeitskräfte nach Deutschland kommen, für die tatsächlichen Stellen zur Verfügung stehen.

Verbände sehen keine Grundlage für die Kürzung

Kritik entzündet sich vor allem an der mangelnden Begründung der Bundesregierung. BTW und Dehoga verweisen darauf, dass die Bundesregierung die Westbalkanregelung selbst als bewährt bezeichnet habe. Zudem hätten Untersuchungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung stabile Beschäftigungsverhältnisse nachgewiesen. Auch die Bundesagentur für Arbeit habe sich dafür ausgesprochen, die Obergrenze bei 50.000 Arbeitskräften pro Jahr zu belassen.

Nach Ansicht der Verbände fehlt dagegen eine Analyse der Folgen für die Tourismuswirtschaft. Eine über den Verweis auf den Koalitionsvertrag hinausgehende Begründung für die Halbierung liege ebenfalls nicht vor.

Forderung nach Ausweitung der Regelung und mehr Tempo

BTW und Dehoga fordern, die Obergrenze wieder auf mindestens 50.000 Arbeitskräfte anzuheben. Gleichzeitig sprechen sie sich für schnellere und digitale Verfahren bei der Bearbeitung von Anträgen aus. Missbrauch müsse durch Kontrollen und Information bekämpft werden, nicht durch eine pauschale Begrenzung.