Umsatzsteuer in der Gastronomie bleibt abgesenkt

Nach dem Bundestag hat jetzt auch der Bundesrat dem reduzierten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent auf Restaurant- und Verpflegungs-Dienstleistungen zugestimmt. Die Regelung ist zunächst bis Ende 2023 befristet. Ausgenommen sind weiterhin Getränke.