Zermatter Hotelier kritisiert Booking wegen Stornierungen
Das Schweizer Boulevardmedium Blick (Abo) berichtet über den Fall. Ein indischer Gast hatte zwei Zimmer im Hotel Beausite für mehrere Tage zu einem nicht erstattbaren Tarif gebucht. Nach dem Ausbruch des Kriegs im Iran wurde die Buchung vom Kunden storniert, nachdem sein Flug über Dubai ausgefallen war. Booking.com entschied sich, dem Gast aus Kulanz wegen höherer Gewalt die vollständige Buchungssumme zu erstatten.
Der Hotelier beziffert seinen Schaden auf mindestens 5.000 Franken. Die eigenmächtige Entscheidung von Booking, hier höhere Gewalt anzuerkennen, lässt er nicht gelten. Der Gast hätte problemlos direkt von Mumbai nach Zürich fliegen können. Er beantragte ein Schlichtungsverfahren und wartete nach eigenen Angaben vier Monate auf eine Entscheidung. Booking lehnte den Antrag dann aber ab.
Nach Intervention durch das Nachrichtenportal beschäftigt sich Booking erneut mit dem Fall und kündigt an, dem Hotelier den Betrag zu erstatten, schreibt Blick.
Derweil legt Booking Wert auf die Feststellung, dass der Bericht des Schweizer Mediums nicht stimme. Dem Hotelpartner sei das Geld nie zurückberechnet worden, heißt es. Ein Sprecher erklärt gegenüber Hotel vor9:
"Wir möchten unsere bisherige Auskunft zu diesem Fall präzisieren: Unterkünfte, die ihre Zimmer auf Booking.com anbieten, legen ihre Zimmerpreise sowie ihre Buchungs- und Stornierungsbedingungen selbst fest. Wenn ein Gast die Stornierung einer nicht erstattungsfähigen Buchung anfragt, entscheidet die Unterkunft, ob sie eine Ausnahme gewährt. In Fällen, in denen möglicherweise höhere Gewalt vorliegt, prüfen wir die jeweiligen Umstände individuell. Nach Prüfung dieses Falles können wir bestätigen, dass dem Unterkunftspartner der vom Gast für diese Reservierung gezahlte Betrag nicht zurückbelastet wurde, sondern vollständig bei ihm verblieben ist. Wir werden diesen Betrag auch nicht nachträglich zurückfordern. Damit bleibt dem Unterkunftspartner der Betrag erhalten, um eine einvernehmliche Lösung finden zu können."
