Portal muss Auskunft über Bettensteuer geben
Das Verwaltungsgericht Freiburg hat entschieden, dass die Stadt zur Identifizierung möglicher Abgabenschuldner von einer Plattform für Ferienwohnungen Auskunft über registrierte Vermieter verlangen darf, wenn dies aus der Beschreibung der Mietobjekte nicht ersichtlich sind. Es sei nicht zumutbar, dass die Verwaltung Anbieter per E-Mail ermittle. Kostenlose Urteile