Verbraucherzentrale mahnt zehn Brandenburger Hotels wegen St
Verbraucherzentrale mahnt zehn Brandenburger Hotels wegen Stornokosten ab: Wenn ein Gast seinen Aufenthalt storniert, darf der Hotelier Gebühren verlangen, muss jedoch die Kosten abziehen, die ihm nicht entstehen. Zehn Prozent Kostenabzug bei reiner Übernachtung, 20 Prozent bei Übernachtung mit Frühstück, 30 Prozent bei Halb- und 40 Prozent bei Vollpension sind bislang gültige Rechtsprechung. niederlausitz-aktuell.de