Ab 2020 gilt eine Belegpflicht für Kassen
Nach der Kassensicherungsverordnung müssen Hoteliers zu allen Geschäftsvorgängen Belege erstellen und den Kunden aushändigen. Das soll nachträgliche Stornierungen vermindern. Die Verordnung lässt für die Belege die Papier- oder mit Zustimmung des Kunden eine elektronische Form, etwa PDF, zu. Denkbar sind auch Software-Lösungen über eine App. Das zuständige Finanzamt kann Ausnahmen von der Belegpflicht aussprechen und widerrufen. Gastgewerbe Magazin