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13. November 2019 | 07:00 Uhr
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Ab 2020 gilt eine Belegpflicht für Kassen

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Nach der Kassensicherungsverordnung müssen Hoteliers zu allen Geschäftsvorgängen Belege erstellen und den Kunden aushändigen. Das soll nachträgliche Stornierungen vermindern. Die Verordnung lässt für die Belege die Papier- oder mit Zustimmung des Kunden eine elektronische Form, etwa PDF, zu. Denkbar sind auch Software-Lösungen über eine App. Das zuständige Finanzamt kann Ausnahmen von der Belegpflicht aussprechen und widerrufen. Gastgewerbe Magazin

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