News für die Hotellerie

Beim Public Viewing darf es laut werden:

Beim Public Viewing darf es laut werden: Der Bundesrat hat eine Ausnahmeregelung zu den gängigen Lärmschutzbestimmungen beschlossen, sodass Fans während der Fußball-WM auch nach 22 Uhr und gegebenenfalls auch nach Mitternacht noch im Freien jubeln dürfen.