Bezieher von Coronahilfen müssen Schlussabrechnung stellen
Das Wirtschaftsministerium hat entschieden, dass die Bezieher von Coronahilfen ab Ende Oktober und bis spätestens 30. Juni 2022 eine Schlussabrechnung stellen müssen. Das muss wieder durch prüfende Dritte, wie etwa Steuerberater, über das Onlineportal des Ministeriums erfolgen. Steuerexperte Lars Rinkewitz weist darauf hin, dass ohne Schlussabrechnung die Coronahilfen zurückgezahlt werden müssen. Gastgewerbe Magazin