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9. Februar 2024 | 07:00 Uhr
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Bilder vom Arbeitsplatz ohne Zustimmung verboten

Das unerlaubte Posten von Arbeitsplatzfotos in sozialen Medien kann zur Kündigung führen. Das Sächsische Landesarbeitsgerichts bestätigte die Rechtmäßigkeit der Kündigung eines Piloten, weil dieser Fotos und Videos seiner Tätigkeit online geteilt hatte. Dabei war es für das Gericht unerheblich, dass er eine genehmigte Nebentätigkeit als Blogger hatte. Der Richter sah in den Postings eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild des Arbeitgebers und der Geheimhaltungsverpflichtungen, da keine explizite Erlaubnis für solche Veröffentlichungen vorlag. T-Online

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