Dehoga-Merkblatt zu Mehrweg-Verpackungen

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Wer als sogenannter Letztvertreiber Speisen oder Getränke zum Mitnehmen verkauft, muss ab Januar seinen Kunden als Alternative auch Mehrwegverpackungen anbieten. Das Hessische Umweltministerium und der Dehoga Hessen haben hierzu ein Merkblatt erarbeitet, mit dem sich die Betriebe über die Anforderungen informieren und vorbereiten können. Dehoga Hessen