Tägliche News für die Hotellerie

8. Juli 2013 | 10:14 Uhr
Teilen
Mailen

Erholungsbeihilfe als steuerfreies Urlaubsgeld:

Erholungsbeihilfe als steuerfreies Urlaubsgeld: Unternehmen können ihren Mitarbeitern 156 Euro plus 104 Euro für Ehegatten und 52 Euro für jedes steuerlich berücksichtigungsfähige Kind pro Jahr zahlen. Der Betrag muss mit 25 Prozent plus Soli und gegebenenfalls Kirchensteuer versteuert werden. Das gilt auch für 450-Euro-Jobs. etl-adhoga.de