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30. März 2020 | 07:00 Uhr
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Fragen zum Versicherungsschutz bei Betriebsschließung

Ob Covid-19 als Haftungsgrund für eine Betriebsunterbrechungs- oder Betriebsschließungs-Versicherung greift, hängt vom Wortlaut der Police ab: Wird pauschal auf die Regeln zu meldepflichtigen Krankheiten im Infektionsschutzgesetz (InfSG) verwiesen, ist Covid-19, da es meldepflichtig ist, mitversichert. Sind nur die Krankheiten laut §§ 6 und 7 InfSG erfasst, kann es zu unterschiedlichen Auffassungen mit der Versicherung kommen. Gastgewerbe-Magazin

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