Frist für Corona-Schlussabrechnung wird verlängert
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Die Schlussabrechnung der Überbrückungshilfen sowie November- und Dezemberhilfen sollte bis zum 30. Juni erfolgen. Das Wirtschafts- und das Finanzministerium teilen mit, dass aufgrund des erhöhten Antragsaufkommens die Einreichung bis Ende August möglich ist. Das gilt auch für die Anträge auf Verlängerung der Abgabefrist. Wirtschaftsministerium