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23. April 2025 | 16:24 Uhr
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Gästevideos nur mit Erlaubnis für Werbezwecke nutzen

Wollen Hotels oder Restaurants Videomaterial zur Werbung auf Instagram, Tiktok oder anderen sozialen Medien nutzen, auf denen Gäste identifizierbar sind, müssen sie deren Erlaubnis einholen. So braucht es wegen des "Rechts am eigenen Bild" und der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) eine schriftliche Einwilligung jedes abgebildeten Gastes für das Filmen und Veröffentlichen des Bildmaterials. Fehlt diese, drohen Abmahnungen, Schadensersatzzahlungen oder Bußgelder. Tophotel