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1. Juli 2014 | 09:11 Uhr
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Hotels müssen Einwilligung zum E-Mail-Marketing dokumentier

Hotels müssen Einwilligung zum E-Mail-Marketing dokumentieren: Das sogenannte Double-Opt-In-Verfahren schützt nur dann vor Abmahnung, wenn alle Schritte auch nachweisbar sind. Die Beweislast der Zustimmung des Empfängers liegt klar beim Absender, so das Amtsgericht Düsseldorf. internetworld.de

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