Hotels müssen Einwilligung zum E-Mail-Marketing dokumentier
Hotels müssen Einwilligung zum E-Mail-Marketing dokumentieren: Das sogenannte Double-Opt-In-Verfahren schützt nur dann vor Abmahnung, wenn alle Schritte auch nachweisbar sind. Die Beweislast der Zustimmung des Empfängers liegt klar beim Absender, so das Amtsgericht Düsseldorf. internetworld.de