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22. Dezember 2021 | 20:59 Uhr
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Kein Kurzarbeitergeld bei freiwilliger Betriebsschließung

Die Bundesagentur für Arbeit schreibt in ihren FAQ, dass eine freiwillige Betriebsschließung eine unternehmerische Entscheidung sei und dafür kein Kurzarbeitergeld gezahlt werden könne. Der Dehoga widerspricht dieser Auffassung und empfiehlt bei der Antragstellung die Umsatz- und vor allem Gästerückgänge so weit wie möglich zu dokumentieren. Gastgewerbe Magazin

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