Nachtzuschläge dürfen unterschiedlich hoch sein
Tarifliche Zuschläge für regelmäßige und unregelmäßige Nachtarbeit dürfen unterschiedlich hoch sein, hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Im verhandelten Fall hatte Coca Cola für regelmäßige Nacharbeit einen Zuschlag von 20 Prozent, für unregelmäßige von 50 Prozent gezahlt. Der höhere Zuschlag für unregelmäßige Nachtarbeit solle zusätzliche Belastungen der Arbeitnehmer wegen der schlechteren Planbarkeit dieser Arbeitseinsätze ausgleichen. Es liege im Ermessen der Tarifparteien, wie der Ausgleich stattfindet, so das Gericht. Tagesschau