News für die Hotellerie

Nur freiwillige Trinkgelder an Angestellte sind steuerfrei:

Nur freiwillige Trinkgelder an Angestellte sind steuerfrei: Wird hingegen ein verpflichtender Bedienungszuschlag in der Speisekarte ausgewiesen, gehört dieser zum steuerpflichtigen Einkommen. Auch Trinkgelder an Unternehmer müssen in der Umsatz- und in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden.