Tägliche News für die Hotellerie

24. Juli 2014 | 15:06 Uhr
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Nur freiwillige Trinkgelder an Angestellte sind steuerfrei:

Nur freiwillige Trinkgelder an Angestellte sind steuerfrei: Wird hingegen ein verpflichtender Bedienungszuschlag in der Speisekarte ausgewiesen, gehört dieser zum steuerpflichtigen Einkommen. Auch Trinkgelder an Unternehmer müssen in der Umsatz- und in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden. gastgewerbe-magazin.de

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