Sterne-Werbung ist nur nach neutraler Klassifizierung rechte
Sterne-Werbung ist nur nach neutraler Klassifizierung rechtens: Andernfalls sei die Werbung unlauter und es handele sich um Verbrauchertäuschung, urteilten nun Richter am Koblenzer Landgericht nach der Klage gegen ein Hotel in Kaiserslautern, das in seiner Internetwerbung drei Sterne verwendet hatte. lvz-online.de