Steuerfreie Corona-Prämie bis Juni möglich
Ursprünglich sollte die von Arbeitgebern geleistete Sonderzahlung in einer Höhe bis zu 1.500 Euro an die Mitarbeiter nur bis Jahresende 2020 möglich sein. Nun wurde die Frist zur Auszahlung der steuerfreien Corona-Prämie, im Rahmen des Jahressteuergesetzes, bis zum 30. Juni verlängert. Darauf weist der Dehoga Bayern hin. AHGZ