Steuerfreie Corona-Prämie bis März 2022 möglich
Ursprünglich sollte eine von Arbeitgebern geleistete Sonderzahlung in einer Höhe bis zu 1.500 Euro an die Mitarbeiter nur noch bis Ende Juni möglich sein. Nun wurde die Frist zur Auszahlung der steuerfreien Corona-Prämie bis zum 31. März 2022 verlängert. Darauf weist der Dehoga Bayern hin. AHGZ