Steuertipps in der Coronakrise
Wer jetzt Umsatzeinbußen hat, kann für die Steuervorauszahlungen Anfang April einen Aufschub beantragen. Wurde das Geld bereits abgebucht, ist eine Erstattung möglich. Eine Fristverlängerung für die Steuererklärung 2018 werden die Finanzämter wohlwollend prüfen. Wem es an Liquidität fehlt, kann eine zinslose Stundung der bereits festgelegten Steuer beantragen. Tophotel